Eine Neuentdeckung des DGB

Eine Neuentdeckung des DGB

Erschienen am Montag, 26. Oktober 2015

Der Deutsche Gewerkschaftsbund, der DGB, ist aufgewacht, endlich. Genauer gesagt, der DGB Berlin/Brandenburg hat festgestellt, dass die Altersarmut zunimmt. In einem so genannten Rentenbericht. Und da liest der Leser Staunenswertes. Zum Beispiel:
„Es gibt ihn immer noch, den in der Vergangenheit häufigen Normalfall: den Rentner mit 45 Versicherungsjahren, nach einer ununterbrochenen Beschäftigungszeit in einer tariflich bezahlten Vollzeitstelle. Die Deutsche Rentenversicherung spricht vom »Eckrentner«, der mit einem Durchschnittsentgelt von 2.917 Euro und 45 Beitragsjahren derzeit rund 1.314 Euro (Versicherten-)Rente erhält, wenn er jetzt in Rente geht.“
Der DGB muss träumen oder ist frauenfeindlich. Denn bei etwa 50 Prozent der Männer und rd. 95 Prozent der Frauen liegt der Rentenbetrag unter dem der Eckrente.

Leute, die Urteile lesen, hat der DGB wohl auch nicht. Denn: Der DGB forderte eine „sozialverträgliche Umsetzung“ des Urteils 2 BvL 17/99 des Bundesverfassungsgerichtes vom 6. März 2002.

OK, das Bundesverfassungsgericht hat seine Beweisführung, dass Pensionäre im Vergleich zu Rentnern steuerlich benachteiligt werden, auf falschen Zahlen aufgebaut: falsche Beträge für Renten gegenüber der gerichtseigenen Quelle, falsche Beträge für Pensionen gegenüber dem Bundesbesoldungsgesetz, falsche Beträge für ein mögliches zu versteuerndes Zusatzeinkommen gegenüber einer anderen gerichtseigenen Quelle, zu geringer Steuernachlass für Vorsorgeaufwendungen laut Einkommensteuergesetz usw. usw. Solche Fehler unterlaufen einem Bundesverfassungsgericht schon mal. Das kann man nicht anprangern, da kann man nur eine „sozialverträgliche Umsetzung“ des Fehlurteils fordern.

Gute Nacht DGB. Gute Nacht Pflichtversicherte und Rentner, die sich von einem Gewerkschaftsbund vertreten fühlen.