Ertragsanteilsbesteuerung

Ertragsanteilsbesteuerung

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Vor der Einführung des Alterseinkünftegesetzes, also vor dem 1.1.2005, wurden Renten nach dem so genannten Ertragsanteil besteuert. Dahinter stand die Vorstellung, dass die Rente auch die Zinsen auf das Kapital umfasste, das Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Rentenbeiträge eingezahlt haben. Die Steuer auf die Rente wurde also nicht auf die gesamte Rente erhoben, sondern nur auf jenen Teil, den die Zinsen auf das Kapitel ausmachten – den Ertragsanteil.