Pflichtversicherte sind in erster Linie Personen, die in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen. Auch Selbständige können kraft Gesetzes oder auf Antrag pflichtversichert sein.
Pflichtversicherte sind in erster Linie Personen, die in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen. Auch Selbständige können kraft Gesetzes oder auf Antrag pflichtversichert sein.