Jährlich festgesetzte Grenze, bis zu der Beiträge zu den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung, also zur Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu entrichten sind.
Jährlich festgesetzte Grenze, bis zu der Beiträge zu den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung, also zur Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu entrichten sind.