Die steuerliche Freistellung des Existenzminimums erfolgt bei der Lohn- und Einkommensteuer über den Grundfreibetrag. Bis zu ihm fällt keine Steuer an (siehe auch Rentenzufluss).
Die steuerliche Freistellung des Existenzminimums erfolgt bei der Lohn- und Einkommensteuer über den Grundfreibetrag. Bis zu ihm fällt keine Steuer an (siehe auch Rentenzufluss).