Der aus Steuermitteln bereitgestellte Bundeszuschuss ist zu gering, um alle so genannten versicherungsfremden Leistungen der Rentenversicherung vollständig abzudecken. Beispiel für diese Leistungen sind etwa Renten für Aussiedler oder Zuschüsse der Rentenversicherung an andere Zweige der Sozialversicherung. Als Ersatz für die fehlenden Steuermittel werden die Rentenversicherungsbeiträge der Pflichtversicherten verwendet. Fachleute sprechen in diesem Zusammenhang von einer verdeckten Besteuerung.