Progressionsnachteil

Progressionsnachteil

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Pflichtversicherte entrichten ihre Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung aus dem bereits versteuerten Lohn. Diese Beiträge erhöhen die Besteuerungsbasis gegenüber einem Beamten, die von diesen Beiträgen befreit sind. Pflichtversicherte entrichten also grundsätzlich höhere Steuern als Beamte. Dies ist ein Verstoß gegen Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.