Beamter

Beamter

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Ein Beamter des Bundes, der Länder oder Kommunen ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die gegenüber ihrem Dienstherrn in einem besonderen öffentlichen Dienst- und Treueverhältnis steht. Richter und Soldaten sind keine Beamte. Ihr Dienstrecht ist abweichend geregelt, sie sind aber in vielen Bereichen den Beamten gleichgestellt.