Ein Beamter des Bundes, der Länder oder Kommunen ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die gegenüber ihrem Dienstherrn in einem besonderen öffentlichen Dienst- und Treueverhältnis steht. Richter und Soldaten sind keine Beamte. Ihr Dienstrecht ist abweichend geregelt, sie sind aber in vielen Bereichen den Beamten gleichgestellt.