An einem Gerichtshof ist es üblich, dass einer der Richter bzw. eine der Richterinnen aus dem mehrköpfigen Entscheidungsgremium für die Vorbereitung der Entscheidung verantwortlich ist.
An einem Gerichtshof ist es üblich, dass einer der Richter bzw. eine der Richterinnen aus dem mehrköpfigen Entscheidungsgremium für die Vorbereitung der Entscheidung verantwortlich ist.