Das Alterseinkünftegesetz setzt den sonstigen Vorsorgeaufwendungen enge Grenzen. Eine offensichtliche Benachteiligung der Steuerpflichtigen soll durch zwei Maßnahmen vermieden werden: durch die so genannte Günstigerprüfung und durch eine langsame Abschmelzung der früheren Steuerentlastungen. Bei der Günstigerprüfung führt das Finanzamt Vergleichsrechnungen durch, ob der Abzug der Vorsorgeaufwendungen nach altem oder nach neuem Recht für den Steuerpflichtigen günstiger ist.