Das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) trat am 1.1.2005 in Kraft. Durch dieses Gesetz wurde die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen (z. B. Beiträge zur Rentenversicherung) und Altersbezügen (z. B. Renten) neu geregelt. Gleichzeitig wurde mit dem Gesetz die nachgelagerte Besteuerung von Renten eingeführt. Durch das Alterseinkünftegesetz wurde der Betrug an Pflichtversicherten und Rentnern festgeschrieben.