Die Rentenkommission

Die Rentenkommission

Erschienen am Donnerstag, 5. März 2020

Ludwig Erhard soll einmal gesagt haben, damit eine Kommission etwas leistet, müsste sie aus drei Mann bestehen, von denen einer krank und einer abwesend ist. Dessen ungeachtet richtete Bundesminister Heil am 3. Mai 2018 die Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ ein.

Schon der Name dieser Kommission ist rätselhaft. Denn eine Versicherung, die über den Generationenvertrag finanziert wird, ist die Rentenversicherung nur sehr, sehr eingeschränkt.
Beamte und Selbständige sind von den Verpflichtungen des Generationenvertrages ausgenommen. Das gleiche gilt sinngemäß für Landwirte und die Versicherten der sogenannten berufsständischen Versorgungswerke, etwa Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten und Seelotsen.

Nach Duden ist ein Synonym für Kommission auch Expertengruppe. Das hat dem Bundesminister leider niemand gesagt. Und so hatte er bei der Auswahl der Mitglieder keine glückliche Hand:

Geleitet wird die Kommission von zwei Vorsitzenden Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) und Karl Schiewerling (CDU). Weitere Mitglieder sind Annelie Buntenbach (DGB), Alexander Gunkel (BDA), Katja Mast (SPD), Hermann Gröhe (CSU), Stephan Stracke CSU), Axel Börsch-Schupan (Max-Planck-Institut) Simone Scherger, (Uni Bremen), Gert G. Wagner (DIW). Zusammengefasst besteht das zehnköpfige Gremium also aus fünf Politikern, zwei Beamten und drei Verbandsfunktionären.

Die Rentenkommission hat von der Bundesregierung den Auftrag, nach einem Zukunftskonzept für die Absicherung im Alter zu suchen. Schwerlich zu sagen, wie der Auftrag erfüllt werden soll. Der Abgabe-Termin des Kommissionspapiers ist vom 10. März inzwischen auf den 27. März verschoben worden, denn innerhalb der Kommission herrscht Chaos. Und so meinte Axel Börsch-Schupan „Erwarten Sie besser gar nichts“.

Das haben die Pflichtversicherten, also etwa zwei Drittel der Bevölkerung, nicht verdient.