Sie sollte ein Jahrhundertwerk werden – die neue Grundsteuer. Das Bundesverfassungsgericht fällt immer mal ein falsches Urteil, zum Beispiel 2 BvL 17/99.
Aber nicht dieses Mal. Denn die Grundsteuer wird in den neuen Bundesländern auf einer anderen Grundlage erhoben als im Westen. In Westdeutschland bildet der Immobilienwert von 1964 die Basis, im Osten wird der Wert von 1935 herangezogen. Und das ist ungerecht.
Entscheidung des Bundesverfassungsgericht hin oder her, das Unglück nahm seinen Lauf: Formulare im besten Bürokratendeutsch, überlastete Hotlines, fehlende Beratungsangebote, unbeantwortete Fragen, technische Ausfälle. Die Liste der Unannehmlichkeiten, mit denen sich Eigentümer von Immobilien bei der Grundsteuererklärung herumschlagen müssen, sei lang, kritisiert der Verband Wohneigentum. Nicht nur in Nordrhein-Westfalen mehrte sich der Unmut, sondern überall in der Republik. Denn bei der Grundsteuererklärung müssen Bürger Daten übermitteln, die den Behörden längst vorliegen. Ein Grund dafür sind die Verzögerungen bei der Datenbank „Languste“. Diese Datenbank der Finanzverwaltung sollte 2014 fertig sein, was sie zum Leidwesen der Bürger nicht war. Daher sollten die Eigentümer von rund 36 Millionen deutschen Grundstücken ihre Erklärung bis Ende Oktober 2022 an das Finanzamt schicken. Pustekuchen.
Die Bundesländer verlängerten die Frist bis Ende Januar 2023. Ein knappes Drittel der Eigentümer verpasste auch diesen Termin. In Bayern wurde den Stichtag deshalb auf den 30. April 2023 verlegt. In den anderen Bundesländern drohen jetzt Verspätungszuschläge.
Bei den Finanzämtern löst die Grundsteuer inzwischen einen „Tsunami“ an Einsprüchen aus.
[Berliner Morgenpost, 9. März 2023, Seite 7]
Über den Ärger sollte die Kernfrage nicht vergessen werden: Warum müssen bei der Grundsteuererklärung so viele Angaben gemacht werden? Denn in den meisten Fällen liegen den Behörden alle Daten vor.