Der Gesetzgeber leistet zu den Ausgaben der Rentenversicherung einen „Zuschuss“ aus Steuergeldern. Anders als der Name vermuten lässt und in der Öffentlichkeit manchmal verlautbart, handelt es sich um – in der Praxis viel zu geringe –Beträge zur Abdeckung der so genannten versicherungsfremden Leistungen.