Gleichheitssatz

Gleichheitssatz

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In den Leitsätzen zum Urteil 2 BvL 17/99 erklärte das Bundesverfassungsgericht, dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz unvereinbar seien. Dieser lautet wörtlich: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Das Urteil selbst widerspricht dem Gleichheitssatz, das es auf falschen Daten und Argumenten beruht.