typisierter Pflichtversicherter

typisierter Pflichtversicherter

Der typisierte Pflichtversicherte ist ein lediger Rentenversicherungspflichtiger, dessen Gehalt zwischen 1960 und 2004, also 45 Jahre lang, der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung entsprach. Er ist das Leitbild, der Referenzfall der Sachverständigenkommission.