Allensbach kennen viele, die GDV wahrscheinlich wenige. Also, der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat das Meinungsforschungsinstitut Allensbach beauftragt, eine repräsentative Umfrage zu machen. Die Frage: Wissen Sie, wie viel Geld Sie im Ruhestand haben werden? Das den GDV verblüffende Ergebnis: Knapp zwei Drittel wissen nicht, wie viel Geld sie im Ruhestand zur Verfügung haben werden. Gerade einmal rd. 30 Prozent können ihr Alterseinkommen in etwa beziffern.
Die GDV bzw. der GVV-Präsident Erdland forderte so gleich Abhilfe. „Um den Bürgern mehr als nur ein Gefühl für ihre Einkommenssituation im Alter zu geben, brauchen sie verständliche und umfassende Informationen. Sinnvoll wäre der Aufbau einer Online-Plattform, auf der jeder via PC, Tablet oder Smartphone den aktuellen Stand seines Altersvorsorgekontos ablesen kann – aufgeschlüsselt nach gesetzlicher Rente, betrieblicher und privater Altersvorsorge.“
Der Vorschlag hat leider mehrere Haken: betriebliche Altersvorsorge erhalten die meisten Mitarbeiter nur bei Gehaltsverzicht. Und private Vorsorge können sich viele leider nicht leisten. Da bleibt eigentlich nur die gesetzliche Rente. Leider ist sie kaum planbar, dafür sorgt die Politik. Denn seit der Einführung der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahre 1891 hat die Politik sich immer wieder aus der Rentenversicherung bedient.
Hier eine kleine Auswahl: In den beiden Weltkriegen wurden die von den Pflichtversicherten angesparten Beiträge ersatzlos enteignet. Ab 1957 kürzte die Regierung den Bundeszuschuss und finanzierte die versicherungsfremden Leistungen durch die Beiträge der Zwangsversicherten. Bis einschließlich 2002 überwies die Angestelltenversicherung knapp 200 Milliarden DM an die Arbeiterrentenversicherung. Seit 1990 übernahm die westdeutsche Rentenversicherung die Rentenversicherung der DDR. Während die Kriegsfolgelasten sich im Laufe der Zeit verringerten, übernahm die Rentenversicherung per Gesetz Leistungen, die von allen Steuerzahlern aufgebracht werden müssten. Beispiele sind das Gesetz über die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung vom 22.12.1970 oder das Deutsch-Polnische Sonderabkommen zur Sozialversicherung vom 9.10.1975.
Die Deutsche Rentenversicherung verschickt die Renteninformation automatisch an alle Versicherten, die mindestens 27 Jahre alt sind. Außerdem müssen bereits fünf Beitragsjahre geleistet worden sein, da das die Grundvoraussetzung für eine Rente ist.
Und was schreibt die Deutsche Rentenversicherung noch? „Grundsätzlich enthält Ihr Versicherungskonto alle Zeiten, die für Ihre Rente von Bedeutung sein könnten. Wie und ob sie tatsächlich Ihre spätere Rente steigern, hängt vom dann geltenden Rentenrecht ab.
So wirken sich nicht nur Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen (beispielsweise ein höheres Einkommen) auf Ihre zu erwartende Rente aus. Auch gesetzliche Änderungen beeinflussen die Höhe Ihrer Altersversorgung.“
Und da wundert es die GDV bzw. Herrn Erdland, dass die Mehrheit der Bevölkerung angesichts der Hinweise auf das sich stetig verschlechternde Rechtenrecht die Höhe ihrer zukünftigen Altersversorgung nicht kennt und sich vor Altersarmut fürchtet. Das wundert uns nun wieder.