Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der Zivil- und Strafverfahren. Mit seinen zwölf Zivil- und fünf Strafsenaten entscheidet der BGH über Revisionen gegen Urteile der Land- und Oberlandesgerichte. Er entscheidet also darüber, ob ein Urteil dieser Gerichte auf Rechtsfehlern beruht.
Damit ein BGH-Urteil nicht von persönlichen Einstellungen und juristischen Prägungen eines einzelnen Richters dominiert wird, sollen am BGH fünf Richter gemeinsam einen Fall entscheiden.
Wie der Spiegel (Nr. 31, 29.7.2013, S. 44-45: Karlsruher Lotterie) berichtet, wird Mitte August diesen Jahres ein Aufsatz des Vorsitzenden des Zweiten Strafsenats, Fischer, in einer Fachzeitschrift erscheinen. Dieser hatte festgestellt, dass in der Praxis die wechselseitige Kontrolle der Richter eines Senats versagt. Denn in nicht wenigen Fällen setzt sich ein Richter, der so genannte Berichterstatter, mit seiner Meinung durch. Er ist neben dem Vorsitzenden meist der Einzige, der die Akten gelesen hat. Damit wird der Ausgang eines Verfahrens nachdrücklich durch die Wahl des Berichterstatters bestimmt.
Das Fehlurteil 2 BvL 17/99 vom 6. März 2002 des Bundesverfassungsgerichts – also nicht des Bundesgerichtshofs – hat zur Altersarmut und im günstigsten Fall zu einer höheren Besteuerung von Renten geführt. Die in ihm verwendeten Daten für Renten und zu versteuernde Zusatzeinkommen stehen zum größten Teil im Widerspruch zu den vom Gericht selbst genannten Quellen. Die angegebenen Pensionen sind nach Beamtenrecht teilweise gar nicht möglich. Zusätzlich macht das Gericht noch weitere gravierende Fehler, etwa bezüglich des Bundeszuschusses.
Berichterstatterin des genannten Urteils war Lerke Osterloh. Könnte es sein, dass sie sich auf die ihr von Experten gelieferten Texte verlassen hat? Dass weder sie noch sieben weitere Richterinnen und Richter die Daten und Argumente überprüft haben? Dass sich die Richterinnen und Richter einfach aufeinander verlassen haben? Dass am Bundesverfassungsgericht ähnliche Zustände herrschen wie am BGH?
Unsere Antwort zu allen Fragen: Leider ja.