In letzter Zeit geben die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) häufig Interviews. So ließ uns Andreas Voßkuhle, Präsident des BVerfG, in der Berliner Morgenpost vom 21.4.2013 u. a. Folgendes wissen: „Wenn wir uns über Jahre mit einer Materie beschäftigen, tun wir das in einer Tiefe, die sich die meisten Beobachter nicht annähernd vorstellen können. Es ist leicht zu sagen: „Die haben keine Ahnung.“ Manchmal bin ich versucht zu antworten: Kommen Sie doch her und erzählen Sie uns mal, was Sie alles wissen! Wir sind keine Ökonomen, wie wir auch keine Soziologen, Ingenieure oder Politologen sind. Aber Juristen haben Techniken entwickelt, wie man Aussagen auf ihre Plausibilität hin überprüfen kann. Das machen wir sehr akribisch.“
Hört sich beeindruckend an, nicht wahr? Erinnern wir uns: Mit der Besteuerung von Renten und Pensionen hat sich das Bundesverfassungsgericht über Jahre schon mehrfach beschäftigt. Dem Durchblick aufgeholfen hat das offensichtlich nicht.
In der Entscheidung 2 BvL 17/99 vom 6. März 2002 war das Gericht nicht imstande, richtig aus den von ihm selbst angegebenen Quellen zu zitieren, aufgeführte Pensionen sind beamtenrechtlich gar nicht möglich usw. usw.
Also haben wir Herrn Voßkuhle per Einschreiben mit Rückschein gebeten, uns einzuladen, ihn, bzw. sein Gericht, zu besuchen. Wir würden ihm und seinen Fachleuten dann gerne erzählen, was wir wissen.
Der Rückschein kam zwei Tage später. Auf die Einladung nach Karlsruhe warten wir noch heute.