Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) interpretiert durch seine Entscheidungen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es überprüft also nicht, ob die Fachgerichte das Fachrecht richtig angewendet haben; es überprüft ausschließlich, ob die getroffene Entscheidung mit dem Grundgesetz in Einklang steht.