Wie belieben?

Wie belieben?

Erschienen am Samstag, 13. September 2014

Nichtwähler sind für Hans-Jürgen Papier, den ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, wie Steuersünder. Sie nehmen ihre Verantwortung nicht wahr. Es sei die moralische Mindestpflicht eines Bürgers, an Wahlen teilzunehmen.
Damit trüge er, der Bürger, nämlich dazu bei, den demokratischen Rechts- und Sozialstaat und damit Freiheit, Sicherheit und Wohlstand dauerhaft aufrecht zu erhalten.

Da fragt man sich schon, wo dieser Herr lebt. Hat er jemals etwas davon gehört, dass der eigene Staat seine Bürger überwacht? Dass Politiker gar keine echte, mitbestimmende Demokratie wollen? Dass der Sozialstatt immer weiter abgebaut wurde und wird?

Und Rechtlosigkeit? Tja, da sollte Herr Papier doch einmal bitte das Fehlurteil 2 BvL 17/99 vom 6. März 2002 des Bundesverfassungsgerichtes lesen. Dann weiß er, was Willkür ist: einfach falsche Daten und Argumente in juristische Formeln kleiden. Und von Altersarmut und Politikverdrossenheit hat Herr Papier wohl auch noch nie was gehört.

Verfassungsrichter werden nicht vom Volk gewählt, sondern zur Hälfte von einem Wahlausschuss aus zwölf Abgeordneten des Deutschen Bundestages und zur anderen Hälfte vom Bundesrat. Diese Richter werden also von Parteien bestimmt. Und da soll der Wähler brav alle vier oder fünf Jahre sein Kreuzchen auf dem Stimmzettel machen? In Anlehnung an John Lennon könnte man sagen: Stell Dir vor, es ist Demokratie und jeder hält sich dran, auch Politiker und die von ihnen gewählten Richter.