Es gibt eine ganze Reihe von Aktionen, die wir alle gemeinsam durchführen können. Hier einige Beispiele:
Das Wichtigste ist es, sich selbst und andere zu informieren.
Weisen Sie auf unsere Homepage hin.
Erwähnen Sie uns in Ihrem Blog oder auf Ihrer Website.
Fragen Sie Abgeordnete, warum sie ein Gesetz zulassen, das die Altersarmut fördert. Gehen Sie davon aus, dass Sie erst nach dem dritten Anschreiben eine Antwort bekommen. Natürlich nicht von dem Abgeordneten selbst, sondern von einem Mitarbeiter. Gewöhnlich geht die Antwort aus dem Büro des Abgeordneten an der Sache vorbei. Also: Ärgern Sie sich nicht, wenn Sie keine Antwort erhalten, sondern haken Sie nach. Fragen Sie, warum der Abgeordnete Ihre Sache mit Sprüchen abtut.
Weisen Sie Abgeordnete darauf hin, dass sie Expertisen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages anfordern können. Fragen Sie, warum er/sie nicht die Argumente unserer Website auf Richtigkeit überprüfen lässt.
Stellen Sie den Vertretern von Gewerkschaften und Sozialverbänden (z. B. SoVD, VdK) ähnliche Fragen wie den Abgeordneten. Auch hier brauchen Sie viel Geduld und Ausdauer, um eine Antwort zu erhalten.
Wenn Sie sich wundern oder ärgern wollen, bringen Sie eine Petition im Deutschen Bundestag ein. Allerdings sollten alle Briefe an den Ausschussdienst per Einschreiben geschickt werden. Gehen Sie auf gar keinen Fall von der Gutwilligkeit des Petitionsausschusses, seiner Vorsitzenden und schon gar nicht von der des Ausschussdienstes aus.
Wo immer möglich, sollten Sie darauf hinweisen, dass eine Prüfung der von Ihnen angegebenen Daten durch die Wissenschaftlichen Dienste (Unterabteilung WD) des Deutschen Bundestages möglich ist.
Mit Sicherheit und unter Verwendung der aberwitzigsten Argumente wird Ihre Petition abgelehnt. Aber Sie haben etwas gelernt: Der Petitionsausschuss, seine Vorsitzende und der Ausschussdient sabotieren das Recht des Bürgers auf eine Petition nach Artikel 17 des Grundgesetzes.
Wenn Sie die Möglichkeit dazu haben: Über Twitter und Facebook lassen sich Aktionen und Informationsströme gut organisieren.
Und dann gibt es noch einen wichtigen Punkt: Sie haben ein durch die Verfassung eingeräumtes Grundrecht auf Widerstand gegen alle, die sich nicht an Gesetz und Recht halten. Die massivste Form des legalen Widerstands bildet eine Klage.
Wir sind weder Steuerberater, noch Anwälte. Wir können und dürfen Ihnen daher auch keine Beratung bieten oder detaillierte Hinweise geben.
Ein Blick auf den Text der Seite ‚Ihre mögliche Klage‚ lohnt sich dennoch.
Unter Umständen können Sie sich vom ‚Bund der Steuerzahler‘ bei einem Prozess unterstützen lassen. Dieser sucht Musterkläger, die bereit sind, die Rechtsfrage der Doppelbesteuerung klären zu lassen. Kandidaten sind unter anderem Arbeitnehmer, die ab 2018 in Rente gehen.
Für Ihre Klage wünschen wir Ihnen viel Glück!