Doppelbesteuerung

Doppelbesteuerung

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In seiner Entscheidung 2 BvL 17/99 hat das Bundesverfassungsgericht gefordert, dass bei einem neuen Konzept der Besteuerung von Aufwendungen zur Altersvorsorge (z. B. Rentenversicherungsbeiträge) und Ergebnis dieser Aufwendungen (z. B. Renten) keine Doppelbesteuerung auftreten darf. Was also bereits in der Erwerbsphase besteuert wurde, darf nicht noch einmal in der Zeit des Rentenbezugs besteuert werden. Das Alterseinkünftegesetz genügt dieser Forderung des Bundesverfassungsgerichts keineswegs. Dies ist ein Verstoß gegen Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.