Glaubwürdigkeit

Glaubwürdigkeit

Erschienen am Dienstag, 1. Dezember 2015

Vor Kurzem hat infratest dimap im Auftrag des WDR eine Studie zum Thema ‚Glaubwürdigkeit der Medien’ angefertigt. Diese Studie zeigt auch das Ergebnis des so genannten Institutionenvertrauens.

Erst die gute Nachricht: Ziemlich weit hinten rangieren unsere miserablen Politiker, also der Bundestag und die Bundesregierung. Ganz vorne, mit großem Glaubwürdigkeitsbonus, liegen die Polizei (81 Prozent) und die Verbraucherzentralen (70 Prozent).
Hier leider die schlechte Nachricht: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) genießt bei 66 Prozent der Befragten großes Vertrauen. Da tröstet es nur wenig, dass die Stiftung Warentest den gleichen Wert erreicht.

Dem Towarischtsch Uljanow, genannt Lenin, schreibt man die Redewendung zu „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!“ Sehr wahrscheinlich hat er allerdings nur ein russisches Sprichwort zitiert: „Vertraue, aber prüfe nach.“ Und im Fall des BVerfG ist das besonders wichtig. Einige werden sich erinnern. Es gab einmal einen Verteidigungsminister, den Freiherr Karl-Theodor von und zu Guttenberg. Der hat Texte abgeschrieben, aber die Quellen nicht genannt. Das tut das BVerfG nicht. Es gibt Quellen an, zitiert aber die Texte falsch.

In dem Urteil 2 BvL 17/99 gibt das Gericht die Höhe von Renten an, die es angeblich aus einer Bundestagsdrucksache hat. Da steht aber drin, dass es solch hohe Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht gibt. Und so niedrige Pensionen, wie sie das BVerfG teilweise annimmt, gibt es auch nicht. Das widerspricht nämlich der Mindestversorgung
nach § 63 des Beamtenversorgungsgesetzes. Dass das zu versteuernde Zusatzeinkommen viermal höher ist als in einer anderen gerichtseigenen Quelle ist, hat das BVerfG auch nicht wahrgenommen. In diesem Stil macht das Gericht einfach weiter. Aber gibt es dafür auch Beweise? Sicher!

Und die ungerechte Folge der Arbeitsweise des BVerfG: Die Renten und ihre kleinen Erhöhungen werden Stück um Stück besteuert. Immer mehr Rentner werden also ungerechtfertigter Weise steuerpflichtig.

Ist nicht so schlimm? Ja doch, denn dieses Fehlurteil sorgt dafür, dass zwei Drittel der Bevölkerung mit falschen Zahlen und Argumenten in die Altersarmut gedrängt werden. Da versteht dann doch keiner mehr die hohe Glaubwürdigkeit des BVerfG. Lenin hatte also Recht.