Schon wieder der GDV

Schon wieder der GDV

Erschienen am Dienstag, 1. September 2015

Da ist er wieder mit einer spektakulären Meldung, der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Dieses Mal hat er das Meinungsforschungsinstitut Forsa beauftragt, eine repräsentative Umfrage zu machen. 1012 Befragte wussten nicht, wie hoch die Gebühren für einen Anwalt, ein Gericht oder einen Sachverständigen sind.

Und das – allerdings nur für den GDV – überraschende Ergebnis: nur sechs Prozent der Befragten schätzte die Kosten richtig ein. Und mehr als die Hälfte der Befragten hatten keine Ahnung, wie hoch die Anwalts- und Gerichts- oder Sachverständigenkosten sind.
Verwunderlich – immer noch aus GDV-Sicht – ist, dass fast die Hälfte der Befragten angaben, sie würden auf die Durchsetzung ihres Rechts verzichten, wenn der Rechtsstreit mehr kostet als die Forderung wert ist.

Naja, lieber GDV, bei der Versicherung muss man sich in der Regel für einen Bereich entscheiden, etwa den Privatbereich, das Wohnen, den Beruf, Verkehr usw. Und außer Kosten gibt es auch noch den Faktor Zeit. Wer etwa eine Klage auf dem relativ kurzen Instanzenweg bei Steuer- oder Zollfragen (Finanzgericht, Bundesfinanzhof) durchstehen will, braucht sogar dort außer der Versicherung auch Zeit, viel Zeit. Und wer gegen ein Bundesgesetz klagt, benötigt viel Geld, viel Zeit und eine Versicherung, die das mitmacht. Wer also gegen das Alterseinkünftegesetz klagt, weil er darin den Hauptgrund für Altersarmut sieht, braucht Zeit, Geld, die richtige Versicherung und Stehvermögen.

Wie meint Gerhard Horrion, Vorsitzender der Kommission Rechtsschutzversicherung im GDV: „Der Zugang zum Recht darf keine Frage der wirtschaftlichen Stärke des Einzelnen sein.“ Stimmt schon, ist leider sehr naiv.