Verfassungsrichter als Ombudsmann?

Verfassungsrichter als Ombudsmann?

Erschienen am Donnerstag, 11. September 2014

Das hätten Sie nie geglaubt: Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, wird neuer SCHUFA Ombudsmann. Da haben wir uns erinnert, dem Herrn Papier hatten wir in diesem Jahres doch eine E-Mail geschickt. Er wurde nämlich in der Welt am Sonntag in Sachen Aufhebung der Drei-Prozent-Hürde für die Europa-Wahl zitiert. Und was sagte er dort? Er hielt das Karlsruher Urteil vom 26. Februar „weder im Ergebnis, noch in der Begründung für richtig.“

Da hatten wir gleich eine Frage an ihn. Ob er denn das Karlsruher Urteil 2 BvL 17/99 vom 6. März 2002 im Ergebnis und in der Begründung für richtig halte. Und was antwortete Herr Papier drei Tage später? In dieser Sache möchte er sich nicht äußern und bittet dafür um Verständnis.

Das haben wir leider nicht verstanden. Bei dem einen Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat er eine Meinung, die er sogar in einer Zeitung kundtut, und beim anderen Urteil mag er sich nicht äußern. Wie soll man das wohl verstehen? Aber kommen wir nicht vom Thema ab.

Also, Hans-Jürgen Papier wird SCHUFA Ombudsmann. So ein Ombudsmann erfüllt die Aufgabe einer unparteiischen Schiedsperson. Sie soll bei bestimmten Themen eine ungerechte Behandlung von Personengruppen verhindern. Na ja, bei der SCHUF mag das gehen, bei Pflichtversicherten und Rentnern wohl nicht.

Die SCHUFA ist eine Wirtschaftsauskunftei. Sie versorgt ihre Vertragspartner mit Informationen zur Bonität Dritter. Sie ist im Besitz der Daten von rund 66 Millionen natürlichen Personen. Das sind ungefähr so viele wie Pflichtversicherte und Rentner zusammen.

Was mag Herrn Papier also bewogen haben, statt sich für deren Rechte einzusetzen, den Ombudsmann für die SCHUFA zu werden?
Ungerechtigkeiten bei der SCHUFA sind vielleicht einfacher zu beseitigen als beim Alterseinkünftegesetz.