Den meisten sagt der Name, Udo di Fabio, nichts. Sollte er aber: schließlich war er einer der Bundesverfassungsrichter, die das Fehlurteil 2 BvL 17/99 am 6. März 2002 unterzeichnet haben.
In diesem Urteil verfolgt das Bundesverfassungsgericht drei Argumentationslinien, um die steuerlichen Nachteile von Pensionären gegenüber Rentnern zu begründen. In allen dreien bedient sich das Gericht falscher Daten und fehlerhafter Argumente. Die Feststellung der Verletzung des Gleichheitssatzes basiert also auf der Akzeptanz dieser falschen Daten und fehlerhaften Argumente als richtig. Na, und die Folgen dieses Fehlurteils sind auch klar: Rentensteuer und Altersarmut.
Herr di Fabio ist jetzt Staatsrechtler am Institut für Öffentliches Recht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn. Und da dachten wir, wir schreiben ihm einfach mal. Wie er denn so über unsere Analyse des Fehlurteils heute denkt. Und natürlich, ob er uns ggf. vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten werde.
Und tatsächlich kam eine Antwort: er ließ uns wissen, dass er grundsätzlich keine Prozessvertretungen übernimmt. Also, nicht er persönlich, sondern ein anderer leibhaftiger Jurist.
Kein Wort zum Urteil selbst. Keines. Kein Hinweis auf mögliche Fehler unsererseits oder gar auf Seiten des Bundesverfassungsgerichts.