di Fabio die Zweite

di Fabio die Zweite

Erschienen am Mittwoch, 29. Oktober 2014

Bei manchen schlug es ein wie eine Bombe: Da plädierte der deutsche Ethikrat doch tatsächlich für die Abschaffung der strafrechtlichen Verfolgung des einvernehmlichen Inzests zwischen Geschwistern.

Welche Meinung man zu Inzest auch immer hat, unsere Altvorderen waren da zum Teil sehr entspannt: Im alten Ägypten war Geschwisterehe viel verbreiteter als es manchem Ägyptologen lieb ist. Und in Palästina galt als Blutschande der Geschlechtsverkehr zwischen Eltern und Kindern, nicht zwischen Geschwistern.

Aber jetzt hat sich Ex-Bundesverfassungsrichter di Fabio zu Wort gemeldet: Das Inzestverbot solle bleiben. Schließlich ginge es um den Schutz minderjähriger Mädchen in Familien. Da fragt man sich schon, wieso der Herr di Fabio das Inzestverbot verteidigt. Die Erklärung ist einfach: 2008 hatte er mitentschieden, dass der Gesetzgeber Inzest unter Strafe stellen darf, weil es wichtige Gründe wie etwa Erbgutschäden gebe.

Nun sollte man wissen, dass ungeachtet der Meinung des Herrn di Fabio, Länder wie Frankreich, Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Portugal, die Türkei, Japan, Argentinien, Brasilien und einige andere lateinamerikanische Staaten Inzest nicht unter Strafe stellen. Und Fakt ist auch, dass in Deutschland Geschwisterliebe eher eine Ausnahme ist. Seit 1975 liegt die Zahl der Verurteilungen wegen Inzests bei rund zehn Fällen pro Jahr.

Hier soll keineswegs das Inzestproblem heruntergespielt werden. Aber der Betrug an allen Pflichtversicherten und Rentnern ist zumindest auch ein deutliches Wort von Herrn di Fabio wert, hat er doch als Bundesverfassungsrichter das Fehlurteil 2 BvL 17/99 am 6. März 2002 mit unterzeichnet. Das Urteil legte den Grundstein für die zunehmende Altersarmut sehr vieler Rentner. Dazu schweigt der Herr di Fabio leider.