Dies und das

Dies und das

Erschienen am Mittwoch, 31. Juli 2019

Man muss sich Sorgen machen. Bei der Frankfurter Allgemeinen, dem Magazin Der Spiegel und dem ehemaligen Richter am Bundesverfassungsgericht, Herrn Udo di Fabio, liegt höchst wahrscheinlich eine gestörte Wahrnehmung vor. Sagte der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wörtlich und unwidersprochen von den Printmedien: „Der Bundestag muss nicht Bevölkerungsgruppen paritätisch abbilden wie eine Ständeversammlung, das ist dem modernen Parlamentarismus fremd.“

Na ja, die französische Ständeversammlung bestand aus dem Klerus, dem Adel und den freien Bauern und Bürgern. Diese Ständeversammlung war also ein paritätisches Abbild der Bevölkerung?

Der Deutsche Bundestags gibt eine Statistik über die Berufe seiner Abgeordneten heraus.
Rund ein Viertel unserer Abgeordneten sind Beamte, 0,3 Prozent Hausfrauen und 0,6 Prozent sind arbeitslos bzw. ohne Berufsausbildung. Nun ist der Anteil der Beamten an der Bevölkerung deutlich niedriger und von Hausfrauen und Arbeitslosen sehr, sehr viel höher als im Parlament. Wie sagte Herr di Fabio: Der Bundestag muss nicht Bevölkerungsgruppen paritätisch abbilden. Ich meine, ein wenig näher an der wirklichen Verteilung einiger Bevölkerungsgruppen sollte er aber schon sein!

Und Europawahl hatten wir auch, nach unseren Politikern eine Schicksalswahl, schließlich ging es um unsere Demokratie. Da sorgte ein junger Mann namens Rezo mit einem Video bei YouiTube für Aufregung. Inzwischen redet kaum einer noch über Rezo oder die Europawahl. Hier in Deutschland blieb der befürchtete Rechtsruck aus. Dennoch, die Demokratie ist in Gefahr. Da kann nämlich Volk ins europäische Parlament wählen, wen es will, den Präsidenten der europäischen Kommission bestimmen nach wie vor die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten. Ja, die Demokratie ist in Gefahr! Frau von der Leyen ist unerwartet Präsidentin der Europäischen Kommission.

Zumindest eines lernen wir daraus: Man muss sorgfältig das überprüfen, was Politiker oder ehemalige Richter am BVerfG von sich geben. Oft ist es falsch. So auch das Urteil 2 BvL 17/99 des BVerfG. Ja, unsere Demokratie ist in Gefahr und unser Rechtsstaat auch!