nachgelagerte Besteuerung

nachgelagerte Besteuerung

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Die Aufwendungen zum Erwerb eines Rentenanspruchs in der Ansparphase werden einkommensteuerlich freigestellt, während die aus dem Anspruch resultierenden Renten – bis auf Freibeträge – in voller Höhe der Einkommensteuer unterliegen. Die nachgelagerte Besteuerung gemäß dem Alterseinkünftegesetz erfolgt seit 2005 schrittweise bis 2040. Ab diesem Zeitpunkt unterliegen die Renten vollständig der Besteuerung.