Vorsorgepauschale-Nachteil

Vorsorgepauschale-Nachteil

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Obwohl Beamte von Beiträgen zur Renten- und zur Arbeitslosenversicherung befreit waren, erhielten sie bis 1982 eine gleich hohe Vorsorgepauschale wie Pflichtversicherte. Ab dem Jahr 1983 wurde die Vorsorgepauschale für Beamte gekürzt. Aber auch danach bekamen sie weiterhin eine höhere Steuerermäßigung als Pflichtversicherte, nämlich für jene Versicherungen, die beide Gruppierungen gemeinsam haben, etwa für eine Kranken-, Pflege- oder Lebensversicherung. Pflichtversicherte hatten also immer einen Vorsorgepauschale-Nachteil gegenüber Beamten. Dies ist ein Verstoß gegen Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.