Öffentliche Meinung zum Rechtssystem

Öffentliche Meinung zum Rechtssystem

Erschienen am Freitag, 6. Juni 2014

Was viele nicht wissen: Jahr um Jahr veröffentlicht die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG den Roland Rechtsreport. So auch im Jahr 2014. Darin wird regelmäßig die öffentliche Meinung zum deutschen Rechtssystem und zu ausgewählten rechtspolitischen Schwerpunktthemen ermittelt.

Am meisten kritisiert die Bevölkerung die langen Verfahrensdauern: 79 Prozent der Bevölkerung glauben, dass die Verfahren in Deutschland zu lange dauern. 69 Prozent der Deutschen sind der Ansicht, dass manche Bürger bessere Chancen, manche
schlechtere Chancen haben, zu ihrem Recht zu kommen, also vor Gericht zu ziehen und sich in einem Gerichtsverfahren auch durchzusetzen. So sind 63 Prozent der Bevölkerung überzeugt, dass ein guter Anwalt die Erfolgsaussichten vor Gericht verbessert. 57 Prozent glauben, dass finanziell bessergestellte Bürger einen Vorteil vor Gericht haben. Das Gefühl, dass das jeweilige Urteil davon abhängt, welches Gericht zuständig ist, haben 58 Prozent der Bevölkerung. Viele Bürger äußern Kritik an der Komplexität der Gesetze. 61 Prozent sind der Meinung, dass die Gesetze in Deutschland zu kompliziert formuliert sind, sodass der Bürger diese kaum verstehen kann.

Die besondere Stellung des Grundgesetzes wird auch an dem deutlichen Vertrauensbonus sichtbar, den das Grundgesetz – und mit ihm das Bundesverfassungsgericht als „Hüter der Verfassung“ – genießt. 91 Prozent der Bürger haben sehr viel oder ziemlich viel Vertrauen in das Grundgesetz; dem Bundesverfassungsgericht sprechen 86 Prozent ihr Vertrauen aus.

Auch Richter und Staatanwälte wurden befragt. In der bundesweiten Befragung
dieser Gruppe stimmten 56 Prozent der Aussage „Viele Verfahren dauern zu lange“ zu.
Der überwiegende Teil der befragten Richter und Staatsanwälte in Deutschland zeigt sich mit der Berufswahl und den Arbeitsbedingungen an deutschen Gerichten grundsätzlich zufrieden. Aber: Personalmangel an den Gerichten, eine als unzureichend empfundene Bezahlung, Druck durch Medien und Öffentlichkeit oder die Weisungsbefugnis der Justizminister
gegenüber Staatsanwälten sorgen für Unzufriedenheit.

An dem Bericht der Roland Gruppe erstaunen zwei Fakten. Die Bevölkerungsumfrage stützt sich auf insgesamt 1.563 Interviews. Sie ist nach Allensbach repräsentativ für die Bevölkerung ab 16 Jahren. Die weitere Untersuchung basiert sich auf einer schriftlichen Befragung von insgesamt 1.770 Richtern und Staatsanwälten.

Nun gibt es ca. 20.400 Richter und rd. 5.200 Staatsanwälte . Von rund 25.600 Staatsanwälten und Richtern wurden 1.770 Personen befragt. Das sind knapp 7 Prozent. Um die Meinung der Bevölkerung ab 16 Jahren zu erfahren, und das sind etwa 68 Millionen Menschen, wurden 1.563 Befragungen durchgeführt. Diesen Prozentsatz kann man nur noch mit negativen Zehnerpotenzen ausdrücken. Eigenartig.

Und noch etwas fällt auf: Die besondere Stellung des Grundgesetzes wird auch an dem deutlichen Vertrauensbonus sichtbar, den das Grundgesetz – und mit ihm das Bundesverfassungsgericht als „Hüter der Verfassung“ – genießt. 91 Prozent der Bürger haben sehr viel oder ziemlich viel Vertrauen in das Grundgesetz; dem Bundesverfassungsgericht sprechen 86 Prozent ihr Vertrauen aus.

Das verwundert am meisten: Das Bundesverfassungsgericht kann nachweislich nicht richtig aus den eigenen Quellen abschreiben. Und fehlerfreie Argumentationen sind auch nicht seine Sache. Na ja, das kann die Bevölkerung ohne unsere Analyse auch nicht wissen Und so hat ein Gericht, das Beamte gegenüber Pflichtversicherten und Pensionäre gegenüber Rentnern bevorzugt einen Vertrauensbonus. Dass das Bundesverfassungsgericht für Altersarmut sorgt, hält kaum jemand aus der Bevölkerung für möglich. Wir schon!