Der Vierte Armutsbericht der Bundesregierung

Der Vierte Armutsbericht der Bundesregierung

Erschienen am Dienstag, 26. März 2013

Einige werden sich an eine Untersuchung des Magazins Stern aus dem Jahr 2010 erinnern. Verglichen wurden dort die Gehaltsdaten von Vollzeitbeschäftigten in den Jahren 1990 und 2008. Die Inflation und mögliche Gehaltssteigerungen fanden dabei Berücksichtigung.
Inflationsbereinigt stieg der Bruttoverdienst von Beamten seit 1990 um 11 Prozent, der Nettoverdienst um sechs Prozent. Bei Nicht-Beamten, z. B. bei Angestellten und Arbeitern, sehen die Zahlen ganz anders aus: Angestellte erhielten auf der Basis von 1990 im Jahr 2008 einen um fünf Prozent höheren Bruttoverdienst, ihr Nettoverdienst sank dagegen um drei Prozent. Arbeiter bezogen brutto und netto weniger Verdienst: minus fünf bzw. minus sechs Prozent.

„Der Vierte Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung“, oft als „Armutsbericht“ bezeichnet, ist ein Bericht der Regierung zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bürger unseres Landes. Wer einen Blick auf die Haushaltsnettoeinkommen wirft, muss feststellen, dass die Einkommen von Beamten und Pensionären an der Spitze liegen – noch vor den Einkommen von Selbständigen. Mit deutlichem Abstand folgen dann Angestellte und Arbeiter. Das Schlusslicht bilden die Einkommen von Rentnern und Arbeitslosen.

Das Ergebnis sollte niemanden überraschen: Pflichtversicherte – also Angestellte, Arbeiter und Arbeitslose – werden systematisch durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, die Arbeit einer Sachverständigenkommission und durch das Alterseinkünftegesetz arm gemacht.

Der Vierte Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung bestätigt diese Situation implizit.