Um es gleich vorneweg zu sagen: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist nicht das oberste deutsche Gericht, wie schlecht informierte Medien meinen. Deutschland hat kein oberstes Gericht. Das sollte ein Blick auf das Grundgesetz (GG) bestätigen (Artikel 92 GG). Aber klar ist, auch dieses Gericht kann Fehler machen. So mit seiner Entscheidung 2 BvL 17/99 aus dem Jahr 2002. Damals war das BVerfG der Ansicht, Beamte hätten gegenüber Pflichtversicherten einen steuerlichen Nachteil und das stehe im Widerspruch zu Artikel 3 GG, nachdem vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind.
Nun gut, damals, also vor langer Zeit, hat das BVerfG Fehler gemacht. Es ist hier nicht der Platz, diese Fehler zu erläutern. Nur so viel: Es handelt sich dabei um den Progressionsnachteil, den Vorsorgepauschale-Nachteil und den Grundpreis-Nachteil.
Und was macht dieses Gericht, auf seine Fehler hingewiesen? Das BVerfG hat die begründete Verfassungsbeschwerde abgelehnt, drei Richter fällten die Entscheidung – ohne sie zu begründen. Mit Rechtsstaatlichkeit hat dies nicht viel zu tun, insbesondere da die Beschwerde alle Rentner betrifft. Hatte das BVerfG eine andere Wahl? Ja und Nein. Ja: Alle Renten müssten neu berechnet werden. Das ist sicher kein Problem für die Deutsche Rentenversicherung, zumal wenn der Vorgang jahrgangsweise erfolgt. Aber das BVerfG müsste seine Entscheidung begründen, also gemachte Fehler eingestehen. Nein: Das BVerfG besteht aus Menschen, und Menschen machen Fehler. Sie einzugestehen, ist nicht Art dieses Gerichts, leider nicht.
Sicher hat das BVerfG nicht bedacht, welche Konsequenzen diese unbegründete Entscheidung hat: Die Präsidentin des VDK, Verena Bentele, ist besorgt über die unterschiedlichen Bezüge von Beamten und Pflichtversicherten. Sie spricht von einer himmelschreienden Ungerechtigkeit. Nach Angaben von Dachverbandschef der Tafeln Steppuhn, sind inzwischen rund ein Viertel der Menschen, die eine der lokalen Tafeln aufsuchen, Senioren. Er warnte davor, dass die Altersarmut angesichts steigender Lebensmittel-, Energie- und Mietpreise weiter zunehmen werde. Die Tafeln könnten diese Probleme kaum mehr mindern. Und die junge Bevölkerung wendet sich immer mehr der AfD zu.
Wie heißt es so schön in Artikel 103 des GG? Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör. Nicht so beim BVerfG, sollen die Leute doch arm werden und AfD wählen. Das Bundesverfassungsgericht und seine Richter stört das nicht.