Sonderausgaben

Sonderausgaben

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Sonderausgaben waren Ausgaben, die teilweise von der Steuer abgezogen werden konnten. Vor dem Alterseinkünftegesetz bestanden die Sonderausgaben aus den Vorsorgeaufwendungen (z. B. Rentenversicherung) und den übrigen Sonderausgaben (z. B. Kirchensteuer). Ab dem 1.1.2005 regelt das Alterseinkünftegesetz die steuerliche Absetzbarkeit von Sonderausgaben neu. Diese werden nun unterteilt in Aufwendungen für die Altersvorsorge (so genannte Basisversorgung) und sonstige Vorsorgeaufwendungen (z. B. Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung).