Ja, es gibt sie, die Institution, die sich in Deutschland um das Steuerrecht bemüht: die
Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft, kurz die DSTJG. Und hehre Ziele hat sie auch, z. B. in wichtigen Fällen zu Fragen des Steuerrechts, insbesondere zu Gesetzgebungsvorhaben, öffentlich oder durch Eingaben Stellung zu nehmen oder das Gespräch zwischen den in der Gesetzgebung, in der Verwaltung, in der Gerichtsbarkeit, im freien Beruf und in der Forschung und Lehre tätigen Steuerjuristen zu fördern.
Die DSTJG repräsentiert in ihren Gremien die Spitzen des deutschen Steuerrechts. Und wer gehört gegenwärtig dem Vorstand als Vorsitzender an? Herr Rudolf Mellinghoff.
Aber war das nicht einer der Verfassungsrichter, die das Urteil 2 BvL 17/99 des Bundesverfassungsgerichts unterzeichnet haben? Und arbeitet das Fehlurteil nicht mit falschen Daten und ebenso falschen Argumenten. Ein doppeltes Ja!
Tatsächlich war Rudolf Mellinghoff von 2001 bis 2011 Richter des Bundesverfassungsgerichts. Seit dem 31. Oktober 2011 ist er Präsident des Bundesfinanzhofes (BFH). Und im gleichen Jahr erhielt er das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband der Bundesrepublik Deutschland. Aber nein, gewiss nicht für das Fehlurteil.
Die Arbeit der DSTJG wird wesentlich unterstützt durch einen wissenschaftlichen Beirat unter dem Vorsitz von Johanna Hey. Diese Frau Hey hat eine profunde Untersuchung zur Doppelbesteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz gemacht (J. Hey, Verfassungswidrige Doppelbesteuerung im Übergang zur nachgelagerten Besteuerung, Deutsche Rentenversicherung. Heft 1-2, Januar/Februar 2004, S. 1-14). Und sie unterstützt
die DSTJG. Und wer gehört diesem Beirat noch an? Na ja, das war einfach, natürlich Rudolf Mellinghoff.
Wir haben Frau Hey angeschrieben und ihr mitgeteilt, dass wir bei unserer Kritik am Alterseinkünftegesetz etwas weiter gegangen seien als sie. Sie möchte doch bitte unsere Ergebnisse kommentieren. Hat sie aber nicht, trotz wiederholter Bitte.
Wie war das noch? Die DSTJG repräsentiert in ihren Gremien die Spitzen des deutschen Steuerrechts. Gute Aussichten für das Steuerrecht, keine guten für eine Steuergerechtigkeit.