Kritik am Bundesverfassungsgericht!

Kritik am Bundesverfassungsgericht!

Erschienen am Donnerstag, 1. Mai 2014

Man muss es ja nicht wie der selige Herbert Wehner ausdrücken. Der habe – so heißt es jedenfalls – die ehrenwerten Richter am Bundesverfassungsgericht (BVerfG) „Arschlöcher in Karlsruhe“ genannt. Aber inzwischen hat sich aus Sicht einiger Berliner Politiker das BVerfG einfach zu viele Extravaganzen geleistet. Stichworte sind hier vor allem die Homo-Ehe, der Euro-Rettungsschirm und die Drei-Prozent-Klausel bei den Europa-Wahlen.
Jetzt überlegt die Große Koalition (GroKo), wie man die unbequemen Karlsruher Richter wohl zähmen könnte. Und das ginge jetzt ja. Immerhin könnte die GroKo mit 80 Prozent der Stimmen im Parlament das Grundgesetz ändern.
Wohl gemerkt: Die Politik überlegt, wie sie sich die Richter gefügiger machen könnte.

Das Problem mit Karlsruhe liegt allerdings ganz woanders. Was macht das Bundesverfassungsgericht, wenn es ein Fehlurteil produziert hat wie im Falle von 2 BvL 17/99? Nichts! Selbst wenn die Richter das wollten – und dafür spricht rein gar nichts – könnten sie es nicht. Nicht bei der bestehenden Gesetzeslage. Das Gericht kann von sich aus nicht tätig werden. Müsste die GroKo das nicht ändern?

Und müsste Karlsruhe sich nicht auch selbst ändern, viel bürgernäher werden? Ein Beispiel, wie man dort reagiert: In Abs. 169 des Urteils 2 BvL 17/99, das zwei Drittel der deutschen Bevölkerung arm macht, heißt es: Der Sachverständige Rürup hat ausgeführt, dass bei typisierender Betrachtung mindestens 70 v.H. der Beiträge zur Rentenversicherung aus
unversteuertem Einkommen geleistet werden.

Nur, weiß denn der Durchschnittsbürger, was „bei typisierender Betrachtung“ bedeutet? Weiß er nicht. Also schreibt er Karlsruhe höflich an mit der Bitte um Erläuterung. Schreibt Karlsruhe kühl zurück, kein Gesetz verlange vom BVerfG eine Erläuterung. Schreibt der Bürger, kein Gesetz verbiete dem Gericht solche Erläuterungen. Man solle sie geben, schließlich seien Richter und Protokollführer bei den Ausführungen des Sachverständigen dabei gewesen. Das half auch nicht, das Gericht blieb stur.

Und noch Eines: Wenn ein Dissertant in seiner Arbeit falsch zitiert, erkennt man ihm ggf. den akademischen Titel ab. Nichts dagegen passiert den Bundesverfassungsrichtern. Die dürfen sich Falschzitate leisten, und das noch mit gravierenden Folgen für Pflichtversicherte und Rentner. Erst die Falschzitate und Argumentationsfehler machen das Alterseinkünftegesetz und damit die Altersarmut möglich.

Die Groko könnte also mit ihrer parlamentarischen Mehrheit einiges tun:

  • zum Beispiel es per Gesetz möglich machen, dass das BVerfG von sich aus tätig werden kann;
  • per Gesetz sicherstellen, dass das BVerfG auf vernünftige Fragen auch vernünftig antwortet, speziell wenn ein Anwalt der Fragesteller ist;
  • per Gesetz dafür sorgen, dass das BVerfG ein Urteil mit Falschzitaten revidiert, ohne dass der Instanzenweg gegangen werden muss.