Märchenstunde

Märchenstunde

Erschienen am Mittwoch, 27. April 2016

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte in seinem Fehlurteil 2 BvL 17/99 gefordert, dass die Besteuerung von Vorsorgeaufwendungen für die Alterssicherung und die Besteuerung von Bezügen aus dem Ergebnis der Vorsorgeaufwendungen so aufeinander abzustimmen, dass eine doppelte Besteuerung vermieden wird. Vulgo: Was in der Berufsphase des Pflichtversicherten schon einmal besteuert wurde, soll in seiner Rentenphase nicht noch einmal einer Besteuerung unterliegen. Im Anschluss an die Entscheidung des BVerfG beauftragte der Bundesfinanzminister eine Sachverständigenkommission (SVK), das Konzept für das heutige Alterseinkünftegesetz zu erarbeiten.

Nach und nach zeigt sich, dass die SVK schwere Fehler gemacht hat. Sie beanstandete keineswegs die falschen Daten des Bundesverfassungsgerichts. Ihre Mitglieder wunderten sich nicht einmal darüber, dass die Rente eines von ihnen erdachten Pflichtversicherten, der 45 Jahre lang den Höchstbeitrag in die Rentenversicherung einzahlte, deutlich unter der Rente des Gerichts lag – und das, obwohl dazwischen neun Jahre und mehrere Rentenerhöhungen lagen.
Die SVK bestand aus einem Vorstandsmitglied einer Versicherung und fünf Beamten, unter ihnen Bert Rürup und Herbert Rische. Nun kam heraus, dass die beiden Genannten im Juli 2007 den damaligen Bundesfinanzminister Peer Steinbrück in einem Schreiben aufforderten, das Alterseinkünftegesetz zu ändern. Sie seien zu der Ansicht gelangt, dass „die Übergangsregelung des Alterseinkünftegesetzes bei Zugrundelegung der aktuellen Rahmenbedingungen in erheblichem Umfang gegen das Verbot der Zweifachbesteuerung verstößt“. Grund für die Kehrtwende in der Beurteilung des Gesetzes durch die Experten war demnach unter anderem, dass die Löhne und Renten nicht wie erwartet gestiegen seien.

Und hier genau zeigt sich der Charakter der Märchenstunde: Um rein rechnerisch die vom BVerfG verbotene Doppelbesteuerung auszuschließen, unterstellte die SVK bzw. Herr Rürup in Anlage 7/2 des Abschlussberichtes am 11. März 2003, dass die Renten ab 2005 jedes (!) Jahr um 2,63 Prozent im Mittel erhöht werden. Im August desselben Jahres wurde vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung der Bericht der Kommission „Nachhaltigkeit in der Finanzierung der Sozialen Sicherungssysteme“ herausgegeben. Wie bei der SVK war Bert Rürup auch hier Kommissionsvorsitzender. Diese Kommission machte allerdings eine ganz Reihe von Vorschlägen zur Absenkung des Rentenniveaus. Auch das Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenversicherungsbericht 2003 vom 28. November 2003 (Kommissionsvorsitzender Herr Rürup) geht keineswegs von steigenden Renten aus.

Herr Rürup wusste offensichtlich sehr genau, was er tat, nur ist seine Doppelbesteuerungslüge früher als von ihm gehofft ans Tageslicht gekommen. Und vielleicht erkennt jemand auch den Rest des Lügenmärchens, einfach mal auf dieser Website umschauen.