Das Alterseinkünftegesetz – ein Beitrag des Gesetzgebers zur Altersarmut

Das Alterseinkünftegesetz – ein Beitrag des Gesetzgebers zur Altersarmut

Über Altersarmut wird seit langem diskutiert. Das so genannte demografische Problem, niedrige Geburtenraten, durch Arbeitslosigkeit und Kindererziehung unterbrochene Erwerbsbiografien und niedrige Löhne sollen die Hauptursachen der Altersarmut sein. Wieder andere behaupten, das Problem existiere zur Zeit nicht, sondern erst in der Zukunft.
Seit dem Jahr 2005 regelt das Alterseinkünftegesetz die Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen neu: die Pflichtversicherten können zunehmend ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung steuerlich absetzen. Ihre Renten werden dafür später zunehmend besteuernd. Tatsächlich plündert der Gesetzgeber Pflichtversicherte und Rentner steuerlich-finanziell aus.

Am 6. März 2002 entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), dass Pensionäre gegenüber Rentnern steuerlich benachteiligt werden. In seiner Entscheidung (Aktenzeichen 2 BvL 17/99) verwendet das Gericht gegenüber seinen eigenen Quellen falsche Daten für Renten und zu versteuernde Zusatzeinkommen. Die Pensionen stehen im Widerspruch zum Beamtenrecht. Und auch andere Fehler machte das Gericht.
Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, die Besteuerung von Renten und Pensionen neu zu regeln.
Der Bundesfinanzminister beauftragte daraufhin eine Sachverständigenkommission (SVK), das Konzept für das heutige Alterseinkünftegesetz zu erarbeiten. Die Sachverständigen beanstandeten keineswegs die falschen Daten des BVerfG. Sie wunderten sich nicht einmal darüber, dass die Rente eines von ihnen erdachten Pflichtversicherten, der 45 Jahre lang den Höchstbeitrag in die Rentenversicherung einzahlte, deutlich unter der Rente des Gerichts lag – und das obwohl dazwischen neun Jahre und mehrere Rentenerhöhungen lagen. Um rein rechnerisch die vom BVerfG verbotene Doppelbesteuerung eingezahlter Beiträge auszuschließen, unterstellte die SVK sogar realitätsferne Rentenerhöhungen.
Weder das BVerfG noch die SVK nahmen die zahlreichen steuerlich-finanziellen Nachteile wahr, die Pflichtversicherte gegenüber Beamten haben. So erhielten Pflichtversicherte in der Zeit von 1960 bis 2004 immer einen geringeren Steuernachlass für ihre Vorsorgeaufwendungen als Beamte. Sie zahlten auch höhere Steuern. Für den gleichen Rentenanspruch entrichteten Pflichtversicherte unterschiedlich hohe Rentenversicherungsbeiträge aus versteuertem Einkommen. Und schließlich wurden ihre Pflichtbeiträge als Ersatz für Steuermittel verwendet. An eine Rückzahlung dachte keines der beiden Gremien, auch nicht an ihre Verzinsung, obwohl sich die Regierung die Aufnahme von hohen Staatsanleihen erspart.
Durch das Alterseinkünftegesetz werden Beamte und Pensionäre steuerlich subventioniert. Pflichtversicherte und Rentner, insgesamt zwei Drittel der Bevölkerung, werden dagegen um große Summen betrogen.
Das Alterseinkünftegesetz ist verfassungswidrig, denn das BVerfG konnte nur mit falschen Daten nachweisen, dass Pensionäre gegenüberüber Rentnern steuerlich benachteiligt werden. In Wahrheit ist es um gekehrt: bei den Rentnern wird Art 3 Abs 1 des Grundgesetzes, der Gleichheitssatz, verletzt.
Verletzt wird überdies das Doppelbesteuerungsverbot des BVerfG. Der diesbezügliche Nachweis ist allerdings mit Rechenaufwand verbunden (siehe Kapitel 5).

Und was meinte Prof. Dr. Gunter Widmaier, ein deutscher Jurist, der auf Revisionen und Verfassungsbeschwerden spezialisiert war? Er schrieb uns am 27. Juni 2012 u. a.: „… bei Durchsicht habe ich doch den klaren Eindruck bekommen, dass Ihre Position rechtlich und verfassungsrechtlich richtig ist.“
Lesen Sie selbst, warum er zu einer solchen Meinung gekommen ist.

Zum 1. Kapitel


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Wir haben die wichtigsten Fakten zum Alterseinkünftegesetz in einer Präsentation zusammengefasst. Wir freuen uns, wenn Sie das PDF herunterladen, um sich selbst oder andere zu informieren.