Gerüchte

Gerüchte

Erschienen am Freitag, 21. November 2014

Wer in Facebook oder anderen sozialen Netzwerken zu Hause ist, erfährt auch Gerüchte, leider oft falsche. Angeblich sollen beispielsweise im Jahr 2014 Renten von Ledigen bis 18.500 Euro pro Jahr steuerfrei sein. Ist natürlich Quatsch. Das zeigt schon die Kontrolle im Steuerrechner. Damit soll wohl suggeriert werden, dass ‚normale’ Rentner gar keine Steuernachteile haben. Und das ist der ganz besondere Quatsch: Als die heutigen Rentner noch Pflichtversicherte waren, wurden sie vom Gesetzgeber finanziell ausgeplündert. Und dieses Geld wird ihnen auch nicht als Rentner zurückerstattet.

Und dann gibt es noch ein anderes Gerücht. Beim Alterseinkünftegesetz gäbe es keine Doppelbesteuerung. So steht es auch in der Wikipedia. Leider ist auch das falsch. Ein Pflichtversicherter, der seine Arbeit vor 2025 aufnahm und 2040 oder später in den Ruhestand tritt, kann nämlich erst ab 2025 seine Beiträge zur Rentenversicherung vollständig von der Steuer absetzen. In der davor liegenden Zeit werden diese Beiträge teilweise besteuert.

Als Konsequenz liegt eine Doppelbesteuerung vor. Denn den versteuerten Beiträgen aus der Zeit vor 2025 steht kein Steuerfreibetrag der Rente im Jahr 2040 oder später entgegen.
Anders als bei Pensionären liegt bei Rentnern also eine Doppelbesteuerung vor. Gut, die Doppelbesteuerung hat das Bundesverfassungsgericht 2002 in seiner Entscheidung 2 BvL 17/99 ausdrücklich verboten. Aber wen kümmert das schon? Diese Situation bedeutet auch eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes nach Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz. Das scheint aber ebenfalls keinen zu kümmern.

Und wo wir schon bei Merkwürdigkeiten sind: Wenn Sie als Pflichtversicherter arbeiten, wissen Sie es wahrscheinlich nicht einmal, aber Sie werden weiter betrogen. Ein Beispiel: Pflichtversicherte und Beamte erhalten einen gleich hohen Pauschalbetrag für ihre so genannten sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Das sind neben einigen anderen Versicherungen insbesondere Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Ja, auch zur Arbeitslosenversicherung. Davon sind Beamte allerdings befreit. Sie erhalten aber trotzdem eine gleichhohe Pauschale wie Pflichtversicherte. Keiner hat es gemerkt, und protestieren tut auch keiner.

Da muss man sich natürlich fragen, wer hat ein Interesse an der Streuung der obigen Gerüchte bzw. wer möchte zu gerne Fakten verschweigen? Keine Ahnung. Aber eines ist klar: Pflichtversicherte und Rentnern werden gezielt für dumm verkauft, damit sie gar nicht merken, durch was sie in die Altersarmut abgleiten.

Dazu passt leider die Pressemitteilung Nr. 408 vom 19.11.2014 des Statistischen Bundesamtes. Das relative Armutsrisiko für Personen ab 65 Jahren stieg seit 2011 in Westdeutschland und in Ostdeutschland um jeweils 1,1 Prozentpunkte. Im Jahr 2013 waren 19,8 % aller Menschen in Ostdeutschland armutsgefährdet, in Westdeutschland 14,4 %. Als armutsgefährdet gelten gemäß der Definition der Europäischen Union Personen, die mit weniger als 60 % des mittleren bedarfsgewichteten Einkommens (Median) der Bevölkerung in Privathaushalten auskommen müssen.