Herr Anton Schaaf, MdB, ist im Sozialausschuss der Berichterstatter der SPD-Fraktion für die Rentenpolitik und damit so etwas wie „der oberste Rentenexperte“. Das sagt die SPD.
Den Herrn Schaaf haben wir gefragt, ob er eigentlich mal das dem Alterseinkünftegesetz zu Grunde liegende Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2 BvL 17/99 vom 6. März 2002 untersucht hat. Und, ob ihm vielleicht aufgefallen ist, dass es solche Renten, wie in Abs. 104 der Entscheidung, laut gerichtseigener Quelle gar nicht gibt. Oder dass auch die aufgeführten Pensionen nicht existieren, da sie unterhalb der so genannten Mindestversorgung liegen? Bzw. dass das in Abs. 111 angegebene zu versteuernde Zusatzeinkommen viermal höher ist als in der gerichtseigenen Quelle.
Am 21.5.2013 erhielten wir aus dem Büro des „obersten Rentenexperten der SPD“
eine verblüffende Antwort:
Schrieb das Büro Schaaf: Ihre Veröffentlichung zum Alterseinkünftegesetz in der der Verdacht formuliert wird, dass eine falsche Datengrundlage zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2002 zur Gleichbehandlung von Pensionen und Renten geführt hat, ist uns bekannt.
Unser Kommentar: Wir haben keinen Verdacht, sondern eine traurige Gewissheit geäußert. Aber vielleicht könnten Sie oder Herr Schaaf einmal selbst schauen: Da geht das Bundesverfassungsgericht hin und zitiert aus einer Bundestagsdrucksache falsch.
Schauen Sie sich bitte Seite 3 der Drucksache genau an (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/13/056/1305685.pdf). Vergleichen Sie die Renten mit denen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil (http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20020306_2bvl001799.html) in Abs. 103, 106 und 114 verwendet.
In der Bundestagsdrucksache wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es solche Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht gibt. Dennoch verwendet sie das Bundesverfassungsgericht. Das Urteil 2 BvL 17/99 stellt mit diesem und anderen Fehlern ein krasses Fehlurteil dar. Es bildet die Basis für das sog. Alterseinkünftegesetz – und die damit einhergehende Altersarmut!
Dass das Bundesverfassungsgericht keinen Respekt vor dem Parlament hat, ist schon schlimm genug. Dass aber Volksvertreter so viel Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht und so genannten Sachverständigen haben, dass sie nicht einmal Falschzitate und andere schwerwiegende Fehler wahrnehmen wollen, ist das eigentlich Schlimme.
Schrieb das Büro Schaaf noch: Ihre Argumentation erscheint aber nicht zutreffend.
Unser Kommentar: Am 21.5. hatten wir Sie per Mail auch gebeten, einige Gründe für Ihre Aussage anzugeben. Bis heute habe ich keine Antwort erhalten. Das ist also die Antwort eines Volksvertreter – nichts, gar nichts?
Schrieb das Büro Schaaf auch noch: Für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2002 wie auch für die darauffolgenden politischen Entscheidungen zur nachgelagerten Besteuerung von Renten gab es gute Gründe. Nichtsdestotrotz wurden auch Argumente gegen eine steuerrechtliche Gleichbehandlung von Pensionen und Renten vorgebracht – wie beispielsweise vom Verband Deutscher Rentenversicherungsträger. Die vorhandene Datengrundlage jedoch wurde nicht in Frage gestellt.
Unser Kommentar: Ach, Sie meinen, weil keiner so genau hingeschaut hat, müssen die Daten wohl in Ordnung sein?
Daraufhin bat die wissenschaftliche Mitarbeiterin von Herrn Schaaf um einige Zeit für ihre Antwort. Und die kam auch, nach drei Wochen. Leider enthielt sie nur Blabla.
Ob das wohl das neue SPD-Rentenkonzept ist?