Vor kurzem twitterte die CDU-Politikerin Erika Steinbach: „Wer schützt eigentlich unsere Verfassung vor den Verfassungsrichtern?“ In ähnlichem Sinn schimpfen manche Politiker über die Richter des Bundesverfassungsgerichts.
Die Frage müsste aus unser Sicht aber richtigerweise lauten: „Wer schützt das Bundesverfassungsgericht vor Fehlern, die dann die Bevölkerung ausbaden muss?“ Dieses Gericht bearbeitet seit mehr als einem halben Jahrhundert eine Menge von Themen, die sich durch eine große Heterogenität auszeichnen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) beschäftigte sich etwa mit der Frage, ob in bayerischen Volksschulen Kruzifixe aufgehängt werden dürfen, ob das religiöse Schächten von Tieren erlaubt ist oder ob die Gleichberechtigung homosexueller Ehepartner mit den übrigen Ehepartnern verfassungsgemäß ist.
Das BVerfG kann nicht auf allen, und auch nicht auf dem Gebiet der behandelten Themen spezialisiert sein. Es ist auf die Hilfe und Zulieferung von Spezialisten angewiesen.
Im Falle der Besteuerung von Renten und Pensionen haben die Zulieferer wohl ihr eigenes Süppchen gekocht. Sie handelten nicht integer, sondern lieferten dem BVerfG falsche Daten und Argumente.
Wenn das BVerfG Fehler gemacht hat, und daran besteht kein Zweifel, dann gehe diese auf das Konto der Zulieferer – und das waren vor allem Sachverständige. Das BVerfG hat ihnen Glauben geschenkt, offensichtlich ohne deren Aussagen zu überprüfen. Und so kam es, dass das BVerfG mit der Entscheidung 2 BvL 17/99 das Alterseinkünftegesetz und die damit einhergehende Altersarmut per Gesetz in Gang gesetzt hat.
Erfahren Sie auf dieser Website mehr über die Fehler und falschen Argumente, die letztlich zur Altersarmut führen.