Nur wer Betrug erkennt, kann ihn auch vermeiden

Nur wer Betrug erkennt, kann ihn auch vermeiden

Erschienen am Dienstag, 26. März 2013

Nach Paragraf 263 Strafgesetzbuch ist Betrug strafbar. Wer einen anderen täuscht, um sich einen wirtschaftlichen Vorteil zu beschaffen, also versucht, an das Geld anderer Menschen zu kommen, begeht Betrug. In Zusammenhang mit Altersarmut und dem Alterseinkünftegesetz ist der mutmaßliche Betrug an den Pflichtversicherten und Rentnern nicht einfach auszumachen.

Um den Geschädigten, aber auch den Vertretern von Medien, Einblick in die Tricks zu geben, mit denen sich der Staat wirtschaftliche Vorteile verschafft, haben wir die Ergebnisse unserer Analyse online gestellt.

Auf diese Weise wird der relativ zähe Stoff optisch aufgelockert, portionierbar und lesbarer gemacht. Natürlich bietet sich auf diese Weise auch die Möglichkeit, die gesamte Analyse als pdf-download zur Verfügung zu stellen.

Also, lesen Sie, wie ein Gericht, eine Sachverständigenkommission und der Gesetzgeber Pflichtversicherte und Rentner arm machen. Und beherzigen Sie dabei das Leitmotiv des kürzlich verstorbenen Systemkritikers Stéphane Hessel: Empört Euch!