Was das Bundesversicherungsamt so prüft

Was das Bundesversicherungsamt so prüft

Erschienen am Dienstag, 6. August 2013

Wer sich erinnert oder Teile unserer Website aufmerksam gelesen hat weiß, dass Herbert Rische in seiner Zeit als Präsident der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und als Mitglied einer Sachverständigenkommission gravierende Fehler gemacht hat:

  • Er, der die Höhe von Renten am besten kennen sollte, hat diese in einer Höhe akzeptiert, die in der gesetzlichen Rentenversicherung unmöglich zu erreichen ist.
  • Er, selbst ein Beamter, hat niedrige Pensionen akzeptiert, die ebenfalls nicht möglich sind.
  • Er, der dagegen Publikationen schreiben ließ, hat die falsche Argumentation des Bundesverfassungsgerichts bezüglich des Bundeszuschusses akzeptiert.

Ganz zu schweigen davon, dass er von seinem Remonstrationsrecht keinen Gebrauch gemacht hat.

Herbert Rische hat also als Sachverständiger den Pflichtversicherten und Rentnern nachdrücklich geschadet, indem er mitgewirkt hat, dass diese finanziell ausgeplündert werden.

Was vielleicht so mancher doch nicht weiß: Es gibt ein Bundesversicherungsamt. Kernaufgabe dieses Amtes ist u. a. die Rechtsaufsicht über die Rentenversicherung. Unter ’Häufig gestellte Fragen’ (FAQ) zum Thema „Gesetzliche Rentenversicherung“ fanden wir Folgendes: An wen kann ich mich wenden, wenn ich meine Versicherungs- oder Rentenangelegenheit überprüfen lassen möchte?

Die Antwort: Sie können sich mit Ihren Anliegen unmittelbar an das Bundesversicherungsamt mit der Bitte um eine aufsichtsrechtliche Prüfung wenden. Eingaben, die beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder beim Bundesministerium für Gesundheit eingehen, werden von dort häufig dem Bundesversicherungsamt zur weiteren Bearbeitung zugeleitet.

Also haben wir unter Verweis auf unsere Website dem Bundesversicherungsamt geschrieben.
Wir haben dem Amt mitgeteilt, dass der jetzige Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund mit seinem Handeln in der Sachverständigenkommission den Interessen von ca. 33 Mio. Pflichtversicherten und rd. 20 Mio. Rentnern massiv geschadet hat. Wir baten darum, eine aufsichtsrechtliche Prüfung der Rentenversicherung vorzunehmen.

In der Antwort des Bundesversicherungsamtes hieß es u. a.: „Als Aufsichtsbehörde über die Deutsche Rentenversicherung Bund gehen wir daher Beschwerden nach, in denen im konkreten Einzelfall die Anwendung des materiellen Rentenrechts beanstandet wird.“

Und genau dieser Fall liegt aus unserer Sicht vor: Auf Grund des fehlerhaften Verhaltens eines Repräsentanten der Deutschen Rentenversicherung wird unsere Rente gemäß dem Alterseinkünftegesetz statt nach dem Ertragsanteil besteuert. Genau diesen Sachverhalt beanstanden wir. Und genau deswegen haben wir gegen die Besteuerung unserer Renten nach dem Alterseinkünftegesetz geklagt. Wir bitten Sie erneut, eine aufsichtsrechtliche Prüfung vorzunehmen.

Und was war die Antwort des Bundesversicherungsamtes? Das Amt prüft, ob die Rentenversicherung Recht und Gesetz beachtet hat, etwa bei der Berechnung der Rente. Speziell, ob die Vorgaben aus SGB VI beachtet wurden. Die Besteuerung der Rente würde nicht durch die Rentenversicherung vorgenommen, sondern durch die Finanzverwaltung, über die das Amt keine Aufsichtszuständigkeit hätte.

Also die Institution BfA und die Person Herbert Rische haben eine Mitschuld an der höheren Besteuerung der Renten und letztlich an der Altersarmut vieler Rentner. Aber das ist aus Sicht des Bundesversicherungsamtes nicht strafbar.

Alles klar?